AGB
NET-LINE Online-Dienste GmbH:
Wannenäckerstr. 25, 74078 Heilbronn, Deutschland
Allgemeine Bestimmungen
- Die Art und Weise der Integration auf den Internetseiten, im Print- oder TV-Angebot von PARTNER obliegt PARTNER. NET-LINE ist beratend tätig.
- Für von PARTNER selbstständig eingefügte Werbetexte, Aussagen und Darstellungen abseits der im Admin-Bereich zur Verfügung gestellten Werbemittel übernimmt NET-LINE keine Haftung. Ebenso übernimmt NET-LINE keine Haftung für textliche Aussagen aus Werbemittel aus dem Admin-Bereich von NET-LINE, die von PARTNER selbstständig angepasst werden können, es sei denn, die Texte werden zuvor in Schriftform durch NET-LINE autorisiert.
- NET-LINE betreibt und betreut im Auftrage von PARTNER das CMS, auf welches der Rechner von PARTNER die Kunden weiterleitet.
- Für die Gestaltung der zur Verfügung gestellten Seiten ist NET-LINE zuständig. NET-LINE verpflichtet sich, das CMS für die Dauer des Vertragsverhältnisses kalendertäglich 24 Stunden zur Verfügung zu stellen.
- NET-LINE sagt eine Erreichbarkeit des Webangebots von 98% im Jahresmittel zu. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von NET-LINE liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), ausfällt.
- NET-LINE stellt sicher, dass PARTNER werktags zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr ein Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Bild- & Werbematerial
- Das von NET-LINE zur Verfügung gestellte Bildmaterial darf ausschließlich im benannten CMS und zu dessen Bewerbung genutzt werden. Die Rechte aus dem zur Verfügung gestellten Bildmaterial bleiben weiterhin bei NET-LINE und müssen nach Aufforderung innerhalb 10 Tagen entfernt werden.
- Jegliche weitere kommerzielle Nutzung des Bildmaterials bedarf der vorherigen Einwilligung von NET-LINE. Das Nutzungsrecht ist auf die Laufzeit des Vertrages befristet.
Informationspflicht
- PARTNER verpflichtet sich, NET-LINE unverzüglich über den Ausfall seines Systems zu informieren sowie auftretende Probleme im Aufgabenbereich von NET-LINE nach Kenntniserlangen unverzüglich an NET-LINE zu melden.
- PARTNER hat die Möglichkeit, das CMS selbst in größerem Rahmen und nach eigenen Vorstellungen zu bewerben. Für die in der Bewerbung gemachten Aussagen trägt er die alleinige Haftung.
- Größere Werbemaßnahmen müssen dem Dienstleister 14 Tage vorher mitgeteilt werden, damit dieser die Gelegenheit hat, seinen Personaleinsatz rechtzeitig zu planen. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen, die ein um ca. 1/3 höheres User — Aufkommen erwarten lassen.
Sorgfaltspflicht
- Der Geschäftspartner verpflichtet sich, sein System immer auf dem aktuellen Stand zu halten.
Laufzeit und Kündigung
- Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündbar.
- Das Recht zur fristlosen Kündigung beider Parteien bleibt hierdurch unberührt.
- NET-LINE behält sich das Recht vor, den Vertrag jederzeit binnen eines Monats wegen Unrentabilität zu kündigen.
- NET-LINE behält sich das Recht vor, bei Verdacht auf betrügerisches Verhalten, Zahlungen einzubehalten und/oder den Vertrag zu kündigen.
- NET-LINE behält sich das Recht vor, beim Verdacht auf unlautere Wettbewerbsmethoden, Zahlungen einzubehalten und/oder den Vertrag zu kündigen.
Haftung
- NET-LINE haftet für sämtliche Inhalte und Contents des CMS, die über das Partnerprogramm vertrieben werden. Ebenso ist NET-LINE für das Funktionieren der Zahlungs- und Altersverifikationssysteme aus verantwortlich.
- Die Haftung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Schlussbestimmungen
- Als Gerichtsstand wird Heilbronn vereinbart.
- Dieser Vertrag enthält sämtliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien; Nebenabreden bestehen nicht.
- Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen aus Beweisgründen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
- An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen haben die Parteien eine Ersatzregelung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.