AGB


NET-LINE Online-Dienste GmbH:
Wannenäckerstr. 25, 74078 Heilbronn, Deutschland

Allgemeine Bestimmungen
  1. Die Art und Weise der Integration auf den Internetseiten, im Print- oder TV-Angebot von PARTNER obliegt PARTNER. NET-LINE ist beratend tätig.
  2. Für von PARTNER selbstständig eingefügte Werbetexte, Aussagen und Darstellungen abseits der im Admin-Bereich zur Verfügung gestellten Werbemittel übernimmt NET-LINE keine Haftung. Ebenso übernimmt NET-LINE keine Haftung für textliche Aussagen aus Werbemittel aus dem Admin-Bereich von NET-LINE, die von PARTNER selbstständig angepasst werden können, es sei denn, die Texte werden zuvor in Schriftform durch NET-LINE autorisiert.
  3. NET-LINE betreibt und betreut im Auftrage von PARTNER das CMS, auf welches der Rechner von PARTNER die Kunden weiterleitet.
  4. Für die Gestaltung der zur Verfügung gestellten Seiten ist NET-LINE zuständig. NET-LINE verpflichtet sich, das CMS für die Dauer des Vertragsverhältnisses kalendertäglich 24 Stunden zur Verfügung zu stellen.
  5. NET-LINE sagt eine Erreichbarkeit des Webangebots von 98% im Jahresmittel zu. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von NET-LINE liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), ausfällt.
  6. NET-LINE stellt sicher, dass PARTNER werktags zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr ein Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Bild- & Werbematerial
  1. Das von NET-LINE zur Verfügung gestellte Bildmaterial darf ausschließlich im benannten CMS und zu dessen Bewerbung genutzt werden. Die Rechte aus dem zur Verfügung gestellten Bildmaterial bleiben weiterhin bei NET-LINE und müssen nach Aufforderung innerhalb 10 Tagen entfernt werden.
  2. Jegliche weitere kommerzielle Nutzung des Bildmaterials bedarf der vorherigen Einwilligung von NET-LINE. Das Nutzungsrecht ist auf die Laufzeit des Vertrages befristet.
Informationspflicht
  1. PARTNER verpflichtet sich, NET-LINE unverzüglich über den Ausfall seines Systems zu informieren sowie auftretende Probleme im Aufgabenbereich von NET-LINE nach Kenntniserlangen unverzüglich an NET-LINE zu melden.
  2. PARTNER hat die Möglichkeit, das CMS selbst in größerem Rahmen und nach eigenen Vorstellungen zu bewerben. Für die in der Bewerbung gemachten Aussagen trägt er die alleinige Haftung.
  3. Größere Werbemaßnahmen müssen dem Dienstleister 14 Tage vorher mitgeteilt werden, damit dieser die Gelegenheit hat, seinen Personaleinsatz rechtzeitig zu planen. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen, die ein um ca. 1/3 höheres User — Aufkommen erwarten lassen.
Sorgfaltspflicht
  1. Der Geschäftspartner verpflichtet sich, sein System immer auf dem aktuellen Stand zu halten.
Laufzeit und Kündigung
  1. Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündbar.
  2. Das Recht zur fristlosen Kündigung beider Parteien bleibt hierdurch unberührt.
  3. NET-LINE behält sich das Recht vor, den Vertrag jederzeit binnen eines Monats wegen Unrentabilität zu kündigen.
  4. NET-LINE behält sich das Recht vor, bei Verdacht auf betrügerisches Verhalten, Zahlungen einzubehalten und/oder den Vertrag zu kündigen.
  5. NET-LINE behält sich das Recht vor, beim Verdacht auf unlautere Wettbewerbsmethoden, Zahlungen einzubehalten und/oder den Vertrag zu kündigen.
Haftung
  1. NET-LINE haftet für sämtliche Inhalte und Contents des CMS, die über das Partnerprogramm vertrieben werden. Ebenso ist NET-LINE für das Funktionieren der Zahlungs- und Altersverifikationssysteme aus verantwortlich.
  2. Die Haftung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Schlussbestimmungen
  1. Als Gerichtsstand wird Heilbronn vereinbart.
  2. Dieser Vertrag enthält sämtliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien; Nebenabreden bestehen nicht.
  3. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen aus Beweisgründen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
  5. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen haben die Parteien eine Ersatzregelung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.